Badeordnung

§1 Das Springen von den Stegen ist verboten (Verletzungsgefahr wegen unterschiedlicher Wassertiefen). Springen ist nur am Sprungfelsen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

§2 Das Aufnehmen und Werfen von Kieselsteinen und Findlingen ist strengstens verboten.

§3 Der Badebereich ist nur über die offenen Bereiche zu betreten und nicht über die Beete.

§4 Im Regenerations- und Quellteich ist das Baden verboten.

§5 Außerhalb der bewachten Badezeiten (10.00 bis 19.30 Uhr) erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.

§6 Den Anweisungen des Badepersonals ist Folge zu leisten. Das Badepersonal ist berechtigt, Platzverweise zu erteilen.

§7 Bitte lassen Sie keinen Müll herumliegen. Gläser und Flaschen dürfen nicht mit in den Badebereich genommen werden.

§8 Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Badegäste. Rundfunkempfänger und andere Audiogeräte sind auf Platzlautstärke zu halten.

§9 Der Trägerverein leistet keinen Schadensersatz für Beschädigungen und den Verlust von Gegenständen, Kleidungsstücken und Wertsachen.

§10 Des Weiteren gilt die allgemeine Badeordnung, die beim Schwimmmeister eingesehen werden kann.

Der Trägerverein wünscht einen erholsamen Aufenthalt!





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